Die Opfer von Diskriminierung haben folgende Rechte: - Beschwerderecht - Leistungsverweigerungsrecht - Anspruch auf Unterlassung - Maßregelverbot - Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens - Anspruch auf Schmerzensgeld (Entschädigung)
Für die Schadensersatzansprüche sind Fristen vorgesehen.
Auch diskriminierende Kündigungen sind unwirksam.
Die Diskriminierung muß glaubhaft gemacht werden.
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