Der Anwendungsbereich der arbeitsrechtlichen Regeln des AGG umfaßt einmal bestimmte Personen (persönlicher Anwendungsbereich) und zudem einen sachlichen Anwendungsbereich.
14.07.2010, Frankfurter Rundschau: "Lehrstuhl für einen Ungläubigen" 01.07.2010, Münstersche Zeitung: "Diskriminierung: Uni vor dem Arbeitsgericht" 30.11.2009, Frankfurter Rundschau: "Uni Münster - Spendengeld und Schwarze Kassen" Das Verfahren betreuen Prof. Dr. Alenfelder und Frank Jansen. Mehr dazu
EuGH zu AGG Fristen
08.07.2010: Der Euripäische Gerichtshof hat sich zur extrem kurzen deutschen Fristenregelung geäußert. Diese ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Mehr dazu
135.000 € für Geschlechtsdiskriminierung
6/2010: Eine Arbeitnehmerin erhielt 135.000 € (31,25 Monatsgehälter) für Geschlechtsdiskriminierung. Mehr
Yahoo, 16.04.2010: Innerdeutsche Diskriminierung am Arbeitsplatz? Spiegel Online, 16.04.2010: Wenn Deutsche Deutsche diskriminieren mit Stellungnahme von Prof. Dr. Alenfelder
Job weg wegen Schwangerschaft
02.02.2010: Akte 20.10 berichtet über Diskriminierung von Schwangeren. Prof. Dr. Alenfelder nimmt Stellung.
11/2009: Der Arbeitgeber verlängerte den befristeten Arbeitsvertrag einer Mitarbeiterin nicht, weil sie schwanger war. Jetzt erhält die Angestellte einen unbefristeten Vertrag (Urteil eines Arbeitsgerichts in Norddeutschland). Das Verfahren betreute Prof. Dr. Alenfelder.
Expertenanhörung Landtag NRW
26.11.2009: Anhörung von Prof. Dr. Alenfelder zur Altersdiskriminierung im Landtag NRW, Ausschuß für Generationen, Familie und Integration. Zur Stellungnahme
Musikdirektor klagt wegen Mobbing
19.11.2009: Richter für befangen erklärt Hermann Grollmann war Musikdirektor der Musikakademie Hammelburg. Jetzt klagt er wegen Diskriminierung und Mobbing durch den CSU Landrat. Er wird vertreten von Prof. Dr. Alenfelder und Frank Jansen. Erfolg für Herrmann Grollmann - Prozessrichter für befangen erklärt, Main Post 20.11.2009 Weitere Berichte
Aus für die Schwarze Liste
Die Schwarze Liste einer Anwaltskanzlei über sog. AGG Hopper (Berufsbewerber) wurde eingestellt. Es drohten Bußgelder wegen Verletzung des Datenschutzes. Mehr dazu
Weitere Verfahren der Kanzlei
20.000 € wegen Geschlechtsdiskriminierung
4/2010: Ein Arbeitsgericht in Hessen hat ein Unternehmen wegen geschlechtsdiskriminierung und Lohndiskriminierung zu rund 9.000 € Entgelt und 11.000 € Entschädigung verurteilt. Die Klägerin hat Berufung eingelegt. Das Verfahren betreut Prof. Dr. Alenfelder.
100.000 € für Diskriminierung
Juli 2009 - gut 100.000 € für Geschlechts- und Altersdiskriminierung in NRW - Mehr dazu