StartseiteAntidiskriminierungsrechtGeschützte GruppenReligion und Weltanschauung

Der Begriff der Religion ist nicht näher definiert. Streitig wird beispielsweise die Einordnung der Scientology Organisation als Religion. „Weltanschauung“ ist weit auszulegen und betrifft jede Überzeugung oder jede Ansicht von einiger Ernsthaftigkeit. Denn diese Regelung soll das Verbot der Diskriminierung wegen der „politischen und sonstigen Anschauung“ durchsetzen . Daher erübrigt sich eine genauere Definition von Religion i.S.d. AGG für das Arbeitsrecht. Eine Weltanschauung liegt jedenfalls vor.

Im Zivilrecht muß man genau unterscheiden, da eine Benachteiligung wegen der Weltanschauung dort nicht verboten ist.

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