StartseiteAntidiskriminierungsrechtGeschützte GruppenGeschlecht

Neben männlich und weiblich sind darunter auch Hermaphroditen und Transsexuelle zu verstehen. Bei den Transsexuellen ist es irrelevant, ob der Gesetzgeber den Wechsel des Geschlechts anerkennt und wie weit der Geschlechtswandel bereits fortgeschritten ist.

Jede Benachteiligung einer Frau wegen Schwangerschaft und Mutterschaft ist Geschlechtsdiskriminierung, § 3 Abs. 1 S. 2 AGG.

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