Was ist Mobbing |
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Der Begriff "Mobbing" stammt aus dem Englischen (to mob = anpöbeln, schikanieren). Darunter versteht man eine gezielte, konfliktbeladene Kommunikation, zum Beispiel unter Kollegen oder auch zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Dabei wird eine unterlegene Person von einer oder mehreren Personen über einen längeren Zeitraum (mindestens 6 Monate) hinweg direkt oder indirekt angegriffen. |
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Der Begriff „Mobbing“ wurde bereits im siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 15. Januar 1997 – 7 ABR 14/96 –BAGE 85, 56) als „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ bezeichnet. Das Thüringer Landesarbeitsgericht führt in seinem Beschluß vom 15. Februar 2001 (5 Sa 102/2000) aus: „Mobbing“ sei als fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise zu verstehen, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung erforderlich ist und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allg. Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzt. |
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