Az.: 9 TaBV 9/08Nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, wenn der Arbeitgeber nur die für die Entgegennahme von Beschwerden zuständige Stelle mitteilt.
(C) 2005 - Alle Rechte vorbehalten
Diese Seite drucken