Zulassung |
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Wir können Sie vor allen Arbeitsgerichten sowie Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht vertreten. Weiter sind wir berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland aufzutreten. Ebenso ist eine Vertretung bei allen übrigen Gerichten in allen Instanzen möglich: Sozial-, Verwaltungs-, Finanz- und Strafgerichte. |
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