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Antidiskriminierungsrecht

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Die Informationen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Wegen der Dynamik des Rechtsgebietes, wegen der Vielzahl der Gerichtsentscheidungen und der noch nicht entschiedenen Probleme kann die Kanzlei keinerlei Haftung für diese Informationen übernehmen.

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde am 18.08.2006 in Deutschland ein allgemeines Diskriminierungsverbot eingeführt.

Urteile zum AGG

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