Sie sind hier: Rechtsfolgen der Diskriminierung
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Beschwerderecht u.a.
Materieller Schadensersatz
Schmerzensgeld
Anspruchsfrist
Diskriminierende Kündigung
Beweislast
Allgemein:
Die Opfer von Diskriminierung haben folgende Rechte:
- Beschwerderecht
- Leistungsverweigerungsrecht
- Anspruch auf Unterlassung
- Maßregelverbot
- Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens
- Anspruch auf Schmerzensgeld (Entschädigung)
Für die Schadensersatzansprüche sind Fristen vorgesehen.
Auch diskriminierende Kündigungen sind unwirksam.
Die Diskriminierung muß glaubhaft gemacht werden.
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