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Allgemein:

Rechtsfolgen der Diskriminierung

Die Opfer von Diskriminierung haben folgende Rechte:
- Beschwerderecht
- Leistungsverweigerungsrecht
- Anspruch auf Unterlassung
- Maßregelverbot
- Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens
- Anspruch auf Schmerzensgeld (Entschädigung)

Für die Schadensersatzansprüche sind Fristen vorgesehen.

Auch diskriminierende Kündigungen sind unwirksam.

Die Diskriminierung muß glaubhaft gemacht werden.

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