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Allgemein:
Nachfolgend eine Zusammenstellung Urteilen und Verfahren Schadensersatz wegen Diskriminierung
Diese Verfahren wurden von Prof. Dr. Alenfelder betreut, meist in Kooperation mit Rechtsanwalt Frank Jansen
6/2010: Wegen Geschlechtsdiskriminierung erhielt eine junge Mutter in einem Vergleich rund 135.000 € (entspricht 31,25 Monatsgehältern). Zusätzlich wurden alle Rechtsanwaltskosten erstattet. Eine vorher ausgesprochene Kündigung war zuvor zurückgenommen worden. Das Verfahren betreuten Prof. Dr. Alenfelder und Frank Jansen.
4/2010: Ein Arbeitsgericht in Hessen hat ein Unternehmen wegen geschlechtsdiskriminierung und Lohndiskriminierung zu rund 9.000 € Entgelt und 11.000 € Entschädigung verurteilt. Die Klägerin hat Berufung eingelegt. Das Verfahren betreut Prof. Dr. Alenfelder.
1/2010: Wegen geschlechtsdiskriminierender Kündigung erhielt eine Arbeitnehmerin im Rahmen eines Vergleiches rund 75.000 € (entspricht 30,4 Monatsgehälter). Das Verfahren betreute Prof. Dr. Alenfelder.
Juli 2009: Eine Arbeitnehmerin erhielt im Rahmen eines Vergleichs 100.000 €. Sie hatte wegen geklagt wegen Diskriminierung aufgrund Geschlechts, Alters und ethnischer Herkunft. Das Verfahren führte Prof. Dr. Alenfelder
Juli 2009: 30.000 € Schmerzensgeld (gut 1 Brutto-Jahresgehalt) sprach das Arbeitsgericht Cottbus einem Opfer von Mobbing zu. Verurteilt wurde ein Pflegeheim mit ca. 60 Angestellten. Zusätzlich wurde das Pflegeheim verurteilt, noch nicht feststehende Schäden (z.B. Gesundheitsschäden) zu ersetzen. Zusätzlich erhielt das Opfer noch eine Abfindung für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und ausstehende Gehälter für mehr als ein Jahr. Zum Pressebericht
Das Verfahren betreuten Frank Jansen und Prof. Dr. Alenfelder.
Juni 2009 - 23.000 € Entschädigung erhielt ein diskriminierter Bewerber, der sich vergeblich auf eine Stelle als "Sekretärin" beworben hatte. Der Vergleich wurde vor dem Landesarbeitsgericht auf Anraten des Gerichts geschlossen. Das Bruttogehalt betrug 1.600 €. Die Entschädigung entspricht 14,375 Bruttogehältern. Die Entschädigung ist von Sozialabgaben und Steuern befreit und entspricht damit rund 20 netto Monatsgehältern. Das Verfahren führte Prof. Dr. Alenfelder.
Mai 2009
Für eine Diskriminierung wegen Geschlechts erhielt das Opfer 50.000 €.
März 2009 - NRW
Für Altersdiskriminierung bei der Bewerbung erhielt die Klägerin 13.000 €.
Februar 2009 - Süddeutschland
In einem Verfahren wegen Altersdiskriminierung eines langjährigen Mitarbeiters verpflichtete sich der Arbeitgeber dem 64jährigen Arbeitnehmer gut 200.000 € zu zahlen.
Januar 2009 - Süddeutschland
Für eine Diskriminierung wegen Behinderung erhielt das Opfer rund 50.000 €.
Oktober 2008
In einem Vergleich wurde eine Entschädigung gem. § 15 AGG vor einem nordrheinwestfälischen Arbeitsgericht vereinbart. Die 53jährige Klägerin berief sich auf Diskriminierung wegen Weltanschauung (Demokratie als Weltanschauung) und Alters. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erhielt die Klägerin 32.5000 EUR.
Arbeitsgericht in Süddeutschland, April 2008
10.000 EUR Entschädigung für Ablehnung einer Bewerbung: Der Kläger hatte sich um eine Stelle als Angestellter beworben. Auf der Absage befand sich die Bemerkung: "Bitte ablehnen, der Mann ist Slowene". Im Gütetermin wurde ein Vergleich geschlossen, nach dem der Kläger 10.000 EUR Entschädigung für diese Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft erhält.
Az.: 5 Ca 1835/07
4 Monatsgehälter Entschädigung für Altersdiskriminierung
Vergleich vor dem Arbeitsgericht Essen.
Ein Essener Immobilienmakler schrieb aus: Sekretär m/w gesucht, "zwischen 25-35 Jahre +/-".
Die Klägerin, 53 Jahre, bewarb sich erfolglos.
Die nachfolgenden Verfahren wurden nicht von Prof. Dr. Alenfelder betreut.
LAG Hamm, 26.02.2009, Az.: 17 Sa 923/08: 10.800 € wegen Altersdiskriminierung