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Beschwerdestelle

LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2008

Az.: 9 TaBV 9/08

Nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, wenn der Arbeitgeber nur die für die Entgegennahme von Beschwerden zuständige Stelle mitteilt.