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„Es liegt jetzt an den Richtern“ – Fünfter Deutscher Antidiskriminierungstag zeigt in Merseburg neue Wege auf
Der Antidiskriminierungstag stand unter der Schirmherrschaft der ebenfalls anwesenden Bundestagsabgeordneten und Behindertenbeauftragten der SPD‐Bundestagsfraktion Silvia Schmidt.
Zentrales Thema des diesjährigen Antidiskriminierungstages im Ständehaus Merseburg war die Menschenwürde am Arbeitsplatz. Dort erwerben Menschen ihren Lebensunterhalt, erringen Respekt und Anerkennung, treffen Freunde und Lebenspartner. Und genau hier wird die Würde des Menschen viel zu häufig angegriffen. Millionen leiden unter diesen Angriffen, gleich ob man von Mobbing, Diskriminierung oder Straining spricht. In jedem Fall wird die Würde eines Menschenverletzt und meist seine Gesundheit schwer geschädigt.
Anläßlich dieses brisanten Themas kam eine große Anzahl hochkarätiger Referenten, u.a. der Minister für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt, Norbert Bischoff, der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht, Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder, der Direktor der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen, Frank Jansen, der EU-Koordinator des Europäischen Antidiskriminierungsrates Dr. Stefan Prystawik sowie die Landtagsabgeordnete und behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen Anhalt, Dr. Verena Späthe.
Als Gäste erschienen zahlreiche Experten für Antidiskriminierungsrecht aber auch viele Vertreter von Sozial‐ und Behindertenverbänden aus Sachsen‐Anhalt und dem ganzen Bundesgebiet.
Im Laufe der Referate und der anschließenden Diskussion wurden zahlreiche neue Ansätze und Möglichkeiten für den wirksamen Schutz vor Diskriminierung, Mobbing, Straining und jeder anderen Form von Verletzung der Menschenwürde am Arbeitsplatz aufgezeigt.
Rechtsanwalt Frank Jansen und Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder berichteten über Ihre umfangreichen gemeinsamen praktischen Erfahrungen mit Diskriminierungs- und Mobbingverfahren. Prof. Dr. Alenfelder konstatierte dabei angesichts des nach wie vor kaum genutzten Rechtsrahmens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes AGG in Deutschland „Es liegt jetzt an den Richtern“.
Silvia Schmidt zeigte sich mit den Ergebnissen des 5. Antidiskriminierungstages sehr zufrieden: „Menschen, die mit Diskriminierung zu tun haben oder gar davon betroffen sind, wurden neue Möglichkeiten zur Verteidigung der eigenen Menschenwürde vorgestellt.“
Der 5. Deutsche Antidiskriminierungstag wurde ausgerichtet von der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht DGADR, der Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht an der Fachhochschule Nordhessen, dem Deutschen Antidiskriminierungsverband, dem Europäischen Anti-Diskriminierungsrat (European Anti-Discrimination Council – EAC) und der IUSTICE International Union of Specialists in Workplace Conflict Elimination.
Bericht Kobinet
Die Schwarze Liste einer deutschen Anwaltskanzlei über angebliche AGG Hopper (Berufsbewerber) wurde eingestellt. Jeder der bei Bewerbungen diskriminiert wurde (oder sich diskriminiert fühlte) UND deswegen Schadensersatz verlangt hatte, konnte dieser Schwarzen Liste gemeldet werden. Wer es gewagt hatte, sich mehr als zweimal gegen Diskriminierung zu wehren galt als "AGG Hopper", als jemand, der sich nicht ernsthaft um eine Stelle beworben hatte, sondern eine Scheinbewerbung abgegeben hatte, um Schadensersatz zu verlangen. Die Berechtigung des Anspruchs sowie die gerichtliche Bewertung des Schadensersatzanspruchs wurden nicht berücksichtigt.
Angeblicher Zweck der Schwarzen Liste war es, Mißbrauch zu verhindern. Dafür war sie ungeeignet. Einträge in die Liste sind keine gerichtsverwertbaren Indizien für eine mißbräuchliche Klage. Die Gerichte prüfen AGG Klagen nach anderen Kriterien (war die Bewerbung nach Form und Inhalt ernsthaft, verfügte der Bewerber über die notwendigen Kenntnisse, bewarb er sich ausschließlich auf diskriminierend ausgeschriebene Stellenausschreibungen u.a.).
Tatsächlich führte sie zu einer "Kriminalisierung" und Einschüchterung von Menschen, die bei der Bewerbung diskriminiert wurden. Der offene oder verdeckte Vorwurf des Betruges gehört zum Standardvorgehen, wenn Unternehmen sich gegen (berechtigte) Diskriminierungsklagen von Bewerbern wehren - und das auch bei offensichtlichen Diskriminierungen. So wurden und werden aus den Opfern Täter gemacht und die Opfer noch einmal diskriminiert.
Die Schwarze Liste war weltweit einmalig. In anderen Staaten werden diskriminierende Arbeitgeber - nach rechtskräftiger Verurteilung - auf Schwarze Listen gesetzt, nicht aber ihre Opfer.
Mehr dazu: Erst diskriminiert, dann kriminalisiert - doch jetzt muss das "AGG-Archiv" schließen, Netz gegen Rechts, 20.08.2009
TAZ 14.08.2009 - Weil junge Mitarbeiter billiger sind, versuchen immer mehr Unternehmer, ältere Arbeitskräfte loszuwerden. Sie werden schikaniert - bis sie freiwillig kündigen. Zum Artikel
Lausitzer Rundschau, 12.07.2009
Juli 2009: 30.000 € Schmerzensgeld (gut 1 Brutto-Jahresgehalt) sprach das Arbeitsgericht Cottbus einem Opfer von Mobbing zu. Verurteilt wurde ein Pflegeheim mit ca. 60 Angestellten. Zusätzlich wurde das Pflegeheim verurteilt, noch nicht feststehende Schäden (z.B. Gesundheitsschäden) zu ersetzen. Zusätzlich erhielt das Opfer noch eine Abfindung für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und ausstehende Gehälter für mehr als ein Jahr. Das Opfer wurde vertreten von Prof. Dr. Alenfelder und Rechtsanwalt Frank Jansen Zum Pressebericht
Der kleine Unterschied: Frauen werden schlechter bezahlt als Männer
WDR, Bericht aus Brüssel, 04.03.2009
Prof. Dr. Alenfelder: Alenfelder: „Die meisten Frauen finden es normal, weniger zu verdienen. Das ist erschreckend“.
Focus, 06.02.2009
Strafanzeige wegen Verletzung des Datenschutzes, § 44 Abs. 1 BDSG, und des Post- und Fernmeldegeheimnisses, § 206 StGB. Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrecht (informationelle Selbstbestimmung) angekündigt.
Prof. Dr. Alenfelder und Rechtsanwalt Frank Jansen vertreten den Anzeigeerstatter.
Weitere Meldungen dazu:
- Spiegel 06.02.2009: Aufsichtsrat sichert Gewerkschaften umfangreiche Aufklärung zu
- Focus: Bahn-Affäre: Mitarbeiter belasten Mehdorn
- Tagesspiegel, 06.02.2009: Aufsichtsrat streitet über Mehdorn
- ARD 06.02.2009: Ex-Minister sollen Datenaffäre untersuchen
- NZZ 07.02.2009: Mitarbeiter erstattet Strafanzeige gegen Bahnvorstand
- Reuters 06.02.2009: Mehdorn entschuldigt sich - Streit eskaliert weiter
- Rheinische Post 06.02.2009: Datenskandal bei der Bahn: Mitarbeiter erstattet Anzeige gegen Vorstand
- NGZ 06.02.2009: Datenskandal bei der Bahn: Mitarbeiter erstattet Anzeige gegen Vorstand
- SWR 06.02.2009: Ex-Minister sollen Datenaffäre untersuchen
- Stern, 06.02.2009: Spitzel-Affäre: Bahnchef Mehdorn entschuldigt sich
- Frankfurter Neue Presse, 07.02.2009: Mehdorn entschuldigt sich
- Naumburger Tagblatt, 08.02.2009: Mehdorn wusste angeblich von der Spitzelei
- Vietinfo, 07.02.2009: Skandal trong vi?c l? thông tin cá nhân trong t?p doàn du?ng s?t qu?c gia Ð?c
- Walliser Bote, 06.02.2009: Mitarbeiter erstattet Strafanzeige gegen Bahnvorstand
- Mitteldeutsche Zeitung, 08.02.2009: Mehdorn wusste angeblich von der Spitzelei
im Gespräch mit dem Diskriminierungsopfer Sule Eisele und Prof. Dr. Alenfelder
12.11.2008
zum Video
Mobbing bei US-Armee soll richtig teuer werden
09.10.2008, Bericht der Mainpost über ein Verfahren zum Mobbing. Die Kläger fordern 34.000 EUR bzw. 50.000 EUR als Entschädigung für Diskriminierung und Mobbing. Rechtsanwalt Frank Jansen und Prof. Dr. Alenfelder vertreten die Opfer Zum Bericht
30.09.2008 - Bericht in Wiso, ZDF, über Altersdiskriminierung. Wiso beleuchtet, warum u.a. ein 51jähriger Informatiker zu alt für die Arbeit ist. Zum Filmbericht
Internet Interview mit Prof. Dr. Alenfelder - Zum Interview
Erfolgreich-schwanger-ausgebootet!
02.09.2008 - Bericht in 3sat zur Diskriminierung von Müttern. Prof. Dr. Alenfelder nimmt darin Stellung zur aktuellen Problematik.
Zum Sendebericht
15.08.2008 - Statt 1,73 Mrd. EUR allenfalls 23 Mio EUR Kosten. Eine fehlerhafte Studie der deutschen Wirtschaft wurde widerlegt: Prof. Dr. Alenfelder nimmt Stellung in Spiegel Online
Am 18.07.2008 fand der 3. Deutsche Antidiskriminierungstag in Bonn statt.
Herr Vladimir Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik, wird die Perspektiven der Europäischen Antidiskriminierungspolitik erläuterte die Position der EU.
Herr Prof. Dr. Alenfelder würdigte das Antidiskriminierungsrecht als notwendigen Schutz der Menschenwürde. Gleichzeitig wurde die von ihm geleitete Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht (FoSAR) an der Fachhochschule Nordhessen vorgestellt.
weiterer Bericht
Abbildung: 3. Deutscher Antidiskriminierungstag - v.l.n.r.: Prof. Hübner, Präsident der Fachhochschule Nordhessen - Vladimir pidla, EU Kommissar - Prof. Alenfelder, Leiter der Forschungsstelle - Frank Jansen, Direktor der Forschungsstelle
Spidla und Alenfelder einig über Ziele der Umsetzung von EU Richtlinien
6. Mai 2008 Brüssel
Bei Gesprächen in der EU Kommission in Brüssel zu Beginn dieser Woche waren sich Vladimir Spidla, EU Kommissar für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit und Prof. Dr. Klaus Michael Alenfelder, Ständiger Vertreter des
Europäischen Antidikriminierungsrates - EAC in Deutschland einig über die Notwendigkeit einer richtigen und vollständigen Implementierung aller EU Antidiskriminierungsrichtlinien in den Mitgliedsstaaten.
In dem Gespräch mit Kommissar Spidla erläuterte Dr. Stefan Prystawik, EU Koordinator am EAC Hauptsitz in London die aktuellen Entwicklungen in Europa während Prof. Alenfelder die Situation in Deutschland als ‚schwierig’ bezeichnete.
Alenfelder, der auch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Antidiskriminierungsrecht - DGADR ist, zitierte in diesem Zusammenhang den Vizepräsidenten der bundesweiten Juristenvereinigung mit Sitz in Bad Hersfeld, Rechtsanwalt Frank Jansen, der in dem Besuch bei EU Kommissar Spidla ein Zeichen dafür sieht, die Bemühungen der EU bei der korrekten Umsetzung der Richtlinien in Deutschland zu unterstützen. Alenfelder bestätigte weiterhin, dass es im Vorfeld des in diesem Sommer stattfindenden
Hauptverfahrens im Musterprozeß Eisele gegen R&V Versicherungen zu bis dato unvorstellbaren Versuchen gekommen ist, das rechtstaatliche Verfahren zu diskreditieren.
Der Ständige Vertreter informierte den Kommissar über wichtige Rechtsaspekte, die entscheidend für die EU-richtlinienkonforme Umsetzung sind:
Nationale Gerichte dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Diskriminierung stellen.
Die Gerichte müssen sicherstellen, dass den Opfern von Diskriminierung der vollständige materielle Schaden ersetzt wird, also auch der vollständige entgangene Lohn ohne zeitliche Obergrenze.
Sozialkommissar Spidla nahm diese Informationen mit erheblichem Interesse auf und bezeichnete es als nützlich, dass mit der Kattenstein-Formel in Deutschland ein Instrumentarium zur Verfügung stehe, das, basierend auf der Auswertung von 14
Millionen Datensätzen ermöglicht, einfach und präzise den Gehaltsverlust bei arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsfällen zu bestimmen.
Alenfelder forderte abschließend eine EU-weite Regelung, alle Betroffenengruppen in die erweiterten EU Richtlinien aufzunehmen und nicht nur einzelne Gruppen als Diskriminierungsopfer anzuerkennen.
Der EU Koordinator bezeichnete das Gespräch, in dessen Verlauf Kommissar Spidla hinsichtlich der Ziele des EAC seine deutliche Unterstützung signalisierte, als hilfreich und dankte Spidla für die freundliche und konstruktive Atmosphäre.
Abbildung: Gespräche in Brüssel - Prof. Dr. Alenfelder - Vladimir pidla, EU Kommissar, früherer tschechischer Premierminister
01.04.2008, WDR
Die Union versucht andere bürgerliche Parteien in Europa gegen eine Verbesserung des Diskriminierungsschutzes aufzubringen: Bericht aus Brüssel, (Beitrag: Union gegen EU Kommissar, WDR 01.04.2008) mit Stellungnahme von Prof. Dr. Alenfelder.
26.11.2007: Prof. Dr. Alenfelder hält Ansprache anläßlich der ersten Verleihung des EAC (European Anti-Discrimination Council)-Zertifikats nach EAC-30000-ff. (Gerechtigkeitsmanagement) in Europa in Wiesbaden an den A-Bis e.V., eine gemeinnützige Organisation, die bundesweit schwerbehinderte Jugendlichen eine Ausbildung im ersten Arbeitsmarkt ermöglicht.