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Die Kanzlei

Die Kanzlei betreut bundesweit Mandanten hauptsächlich auf den Gebieten Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht.

Wir vertreten im Antidiskriminierungsrecht bundesweit Opfer von Diskriminierung und beraten Arbeitgeber bei der Umsetzung des Antidiskriminierungsrechts. Für die Vertretung von Arbeitgebern in Diskriminierungsklagen stehen wir regelmäßig nicht zur Verfügung.

Im allgemeinen Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Gewerkschaften.

Durch umfassende Praxiserfahrung und umfangreiche Vortragstätigkeit sind wir stets auf dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Gerade im Arbeitsrecht und Antidiskriminierungsrecht ändert sich die Rechtslage ständig. Beides sind Spezialgebiete, deren Regeln sich erheblich vom allgemeinen Zivilrecht unterscheiden. Ein sicherer Umgang mit diesen Rechtsmaterien setzt erhebliche einschlägige Erfahrung voraus.

Durch diese klare Schwerpunktbildung sind wir in der Lage, höchste Qualität der Mandatsbearbeitung zu bieten.

Grundsätze