Startseite Urteile zu Diskriminierung und Mobbing Schadensersatz
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Nachfolgend eine Zusammenstellung Urteilen und Verfahren Schadensersatz wegen Diskriminierung Diese Verfahren wurden von Prof. Dr. Alenfelder betreut, meist in Kooperation mit Rechtsanwalt Frank Jansen |
100.000 € für Diskriminierung |
Juli 2009: Eine Arbeitnehmerin erhielt im Rahmen eines Vergleichs 100.000 €. Sie hatte wegen geklagt wegen Diskriminierung aufgrund Geschlechts, Alters und ethnischer Herkunft. Das Verfahren führte Prof. Dr. Alenfelder |
12 Monatsgehälter für Mobbing |
Juli 2009: 30.000 € Schmerzensgeld (gut 1 Brutto-Jahresgehalt) sprach das Arbeitsgericht Cottbus einem Opfer von Mobbing zu. Verurteilt wurde ein Pflegeheim mit ca. 60 Angestellten. Zusätzlich wurde das Pflegeheim verurteilt, noch nicht feststehende Schäden (z.B. Gesundheitsschäden) zu ersetzen. Zusätzlich erhielt das Opfer noch eine Abfindung für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und ausstehende Gehälter für mehr als ein Jahr. Zum Pressebericht |
14,5 Monatsgehälter für Bewerbungsdiskriminierung |
Juni 2009 - 23.000 € Entschädigung erhielt ein diskriminierter Bewerber, der sich vergeblich auf eine Stelle als "Sekretärin" beworben hatte. Der Vergleich wurde vor dem Landesarbeitsgericht auf Anraten des Gerichts geschlossen. Das Bruttogehalt betrug 1.600 €. Die Entschädigung entspricht 14,375 Bruttogehältern. Die Entschädigung ist von Sozialabgaben und Steuern befreit und entspricht damit rund 20 netto Monatsgehältern. Das Verfahren führte Prof. Dr. Alenfelder. |
50.000 € für Diskriminierung |
Mai 2009
Für eine Diskriminierung wegen Geschlechts erhielt das Opfer 50.000 €. |
13.000 € für Diskriminierung |
März 2009 - NRW
Für Altersdiskriminierung bei der Bewerbung erhielt die Klägerin 13.000 €. |
200.000 € für Diskriminierung |
Februar 2009 - Süddeutschland
In einem Verfahren wegen Altersdiskriminierung eines langjährigen Mitarbeiters verpflichtete sich der Arbeitgeber dem 64jährigen Arbeitnehmer gut 200.000 € zu zahlen. |
50.000 € für Diskriminierung |
Januar 2009 - Süddeutschland
Für eine Diskriminierung wegen Behinderung erhielt das Opfer rund 50.000 €. |
32.500 € für Diskriminierung |
Oktober 2008
In einem Vergleich wurde eine Entschädigung gem. § 15 AGG vor einem nordrheinwestfälischen Arbeitsgericht vereinbart. Die 53jährige Klägerin berief sich auf Diskriminierung wegen Weltanschauung (Demokratie als Weltanschauung) und Alters. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erhielt die Klägerin 32.5000 EUR. |
April 2008 |
Arbeitsgericht in Süddeutschland, April 2008
10.000 EUR Entschädigung für Ablehnung einer Bewerbung: Der Kläger hatte sich um eine Stelle als Angestellter beworben. Auf der Absage befand sich die Bemerkung: "Bitte ablehnen, der Mann ist Slowene". Im Gütetermin wurde ein Vergleich geschlossen, nach dem der Kläger 10.000 EUR Entschädigung für diese Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft erhält. |
ArbG Essen, 31.07.2007 |
Az.: 5 Ca 1835/07
4 Monatsgehälter Entschädigung für Altersdiskriminierung Vergleich vor dem Arbeitsgericht Essen.
Ein Essener Immobilienmakler schrieb aus: Sekretär m/w gesucht, "zwischen 25-35 Jahre +/-". Die Klägerin, 53 Jahre, bewarb sich erfolglos. |
Weitere Urteile |
Die nachfolgenden Verfahren wurden nicht von Prof. Dr. Alenfelder betreut. |
6 Monatsgehälter für Diskriminierung |
LAG Hamm, 26.02.2009, Az.: 17 Sa 923/08: 10.800 € wegen Altersdiskriminierung |
Druckbare Version
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