StartseiteDie KanzleiDer Vertrag

Bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes schließen Sie einen Vertrag: die Mandatserteilung. Ein rechtswirksamer Vertrag kann in der Regel nur schriftlich per Brief oder durch persönliches Gespräch zustande kommen. Zur Absicherung beider Parteien akzeptieren wir daher bei Neumandanten keine Beauftragung über das Internet.

Die Leistung

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