Rechtsanwälte sind zum Mandatsgeheimnis verpflichtet. Jeder Verstoß kann mit einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Begeht ein Anwalt gar Parteiverrat drohen fünf Jahre Gefängnis. Kein Gericht und keine Behörde kann uns zur Preisgabe Ihrer Geheimnisse zwingen.
Dies unterscheidet uns von anderen Beratern: Was Sie z.B. Personal- und Wirtschaftsberatern erzählen, müssen diese vollständig und wahrheitsgemäß der Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilen. Eine gesetzliche Schweigepflicht dieser Berater besteht nicht. Plaudern diese Berater Ihre Geheimnisse aus, z.B. gegenüber der Presse, dem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebsrat, können sie strafrechtlich nicht belangt werden.
Der Vertrag
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